Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der aescoLOGIC GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäfts- und Lieferbedingungen.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers, die von den Geschäfts- und Lieferbedingungen der aescoLOGIC GmbH abweichen, erlangen keine Gültigkeit.
  3. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Die aescoLOGIC GmbH kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen. Wahlweise kann die Annahme des Angebotes dadurch erfolgen, dass dem Besteller innerhalb der vorgenannten Frist die bestellte Ware zugesandt wird.
  4. Angebote und Preise der aescoLOGIC GmbH sind grundsätzlich freibleibend. Der Zwischenverkauf der Ware ist vorbehalten.
  5. Änderungen der Preise werden dem Besteller vor der Auslieferung mitgeteilt, so dass er die Möglichkeit hat, innerhalb von einer Woche vom Auftrag zurückzutreten.
  6. Die von der aescoLOGIC GmbH genannten Preise, insbesondere die Preise in Preislisten sowie die im aescoLOGIC-Order-System und Internet-Shop angegebenen Preise, verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  7. Die Preise der aescoLOGIC GmbH verstehen sich grundsätzlich ab Werk, das heißt zuzüglich Transportkosten(5,00€ pro Auftrag). Ab einem Bestellwert von netto 150,00€ liefert die aesco LOGIC GmbH frachtfrei. Bei einem Bestellwert unter 50,00€ behält sich die aescoLOGIC GmbH vor, einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 20,00 € zu berechnen.
  8. Warenrücknahmen durch die aescoLOGIC GmbH sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch die aescoLOGIC GmbH möglich. Sterilgut ist generell von der Rücknahme ausgeschlossen. Im Falle der Warenrücknahme steht der aescoLOGIC GmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des von der Rücknahme betroffenen Warenwertes zu, mindestens jedoch 10,00 €.
  9. Die aescoLOGIC GmbH ist berechtigt, Gesamtlieferungen oder Teillieferungen aufgrund von Besteller- Aufträgen durchzuführen.
  10. Wenn durch unvorhergesehene und unverschuldete Ereignisse bei der aescoLOGIC GmbH oder bei deren Vorlieferanten sich die Lieferung verzögert so verlängert sich die Lieferfrist der aescoLOGIC GmbH angemessen.
  11. Gerät die aescoLOGIC GmbH mit der Lieferung in Verzug, so ist ihre Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt.
  12. Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen Verzuges bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  13. Die Zahlung der Rechnung der aescoLOGIC GmbH muss vollständig innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung ohne Abzug von Skonto bei der aescoLOGIC GmbH eingegangen sein.
  14. Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist die aescoLOGIC GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 2% über den bei Banken üblichen Kontokorrentzinsen zu berechnen.
  15. Bei mehrmaligem Zahlungsverzug bei verschiedenen Rechnungen der aescoLOGIC GmbH erfolgt automatisch eine Neulieferung an den Besteller nur noch per Nachnahme bzw. Vorkasse.
  16. Sämtliche Lieferungen der aescoLOGIC GmbH stehen unter Eigentumsvorbehalt. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf sämtliche offenen Verbindlichkeiten, die der Besteller bei der aescoLOGIC GmbH hat.
  17. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers ist die aescoLOGIC GmbH berechtigt, die Kaufgegenstände zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsgegenstände liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
  18. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller die aescoLOGIC GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
  19. Forderungen aus einer eventuellen Weiterveräußerung von Vorbehaltsware durch den Besteller werden bereits jetzt mit Vertragsabschluss in Höhe sämtlicher offener Verbindlichkeiten des Bestellers gegenüber der aescoLOGIC GmbH an die aescoLOGIC GmbH abgetreten.
  20. Der Besteller verpflichtet sich weiter, unverzüglich auf Verlangen der aescoLOGIC GmbH Namen und Anschriften der Erwerber sowie die Artikelbezeichnung und die Anzahl der gelieferten Vorbehaltsware der aescoLOGIC GmbH schriftlich bekannt zu geben.
  21. Die aescoLOGIC GmbH verpflichtet sich insoweit, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
  22. Liegt bei einer Lieferung der aescoLOGIC GmbH ein von dieser zu vertretender Mangel vor, so ist die aescoLOGIC GmbH nach ihrer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels ist die aescoLOGIC GmbH verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, das der betreffende Kaufgegenstand an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
  23. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder ist die aescoLOGIC GmbH zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessenen Fristen hinaus aus Gründen, die aescoLOGIC GmbH zu vertreten hat, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
  24. Ansprüche, die über die in Ziffer 22 genannten Ansprüche des Bestellers hinausgehen, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers, sind ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungseinschränkung gilt jedoch nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der aescoLOGIC GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Die Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.
  25. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig durch die aescoLOGIC GmbH verletzt, so ist ihre Haftung auf den von ihr voraussehbaren Schaden begrenzt.
  26. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung des Kaufgegenstandes. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mängelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
  27. Die aescoLOGIC GmbH geht grundsätzlich davon aus, dass es sich bei dem Besteller um einen Arzt mit Krankenkassenzulassung handelt. Der Besteller verpflichtet sich insoweit gegenüber der aescoLOGIC GmbH dieser unverzüglich mitzuteilen, wenn sich insoweit eine Änderung ergibt.
  28. Soweit aufgrund der kassenärztlichen Zulassung des Bestellers eine Abrechnung der aescoLOGIC GmbH unmittelbar mit der Krankenkasse durchgeführt wird, haftet der Besteller, sofern er nicht ohnehin Schuldner der Zahlung ist, für die Zahlung der Rechnung der aescoLOGIC GmbH.
  29. Es liegt in der Verantwortung des Arztes, seine Patienten dahingehend aufzuklären, dass ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung an die aescoLOGIC GmbH zu Zwecken der Abrechnung weiter geleitet werden.
  30. Erfüllungsort und Gerichtstand ist 40764 Langenfeld